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Bundestag beschließt Gesetz zu Kinderbetreuung
Auch für unter 3Jährige muss es verlässliche Betreuung geben
Der Bundestag hat dem Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung zugestimmt. Damit ist der Weg zur Schaffung von 230.000 neuen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige frei. Zuvor war das Reform- vorhaben des Bundesfamilienministeriums in zwei Pakete geteilt worden. Die Bestandteile zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe werden zusammen mit den Vorschlägen des Bundesrates und aus den Expertenanhörungen separat beraten.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt begründete das Vorgehen: „Der Ausbau der Kinderbetreuung darf nicht weiter verzögert werden“. Man könne nicht hinnehmen, dass „Familien in Westdeutschland in punkto Kinderbetreuung in einem Entwicklungsland leben“.
Das Gesetz zielt auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Experten aus Gewerkschaften und Wirtschaft hatten bereits im Vorfeld breite Unterstützung signalisiert.