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 |  |  |  | Kall, 05. Mai 2005 |
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Im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Gesetzgebung wurde von Bundesregierung und Opposition gemeinsam beschlossen, dass die frei werdenden Finanzmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung zu verwenden sind.
In der Gemeinde Kall sind hierzu bisher keine Aktivitäten erkennbar, obwohl Kinder- und Jugendpolitik erklärter Politikschwerpunkt sein sollte.
Aus der Schwierigkeit Berufstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren, resultiert ein zunehmendes Armutsrisiko für Familien mit Kindern – und hier insbesondere für die „unvollständigen Familien“ Alleinerziehender. Außerdem wird von abhängig Beschäftigten eine immer größere Zeitflexibilität gefordert, die oft mit dem Elternstatus nicht mehr zu vereinbaren ist. Im Rahmen der veränderten Lebenskonzepte (Alleinerziehende, beide Eltern mit Berufstätigkeit und schwindender familiärer Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. durch Großeltern) muss eine zuverlässige Betreuung der Kinder gewährleistet werden. In einer ersten Entwicklungsstufe könnte dieses Angebot kindergartenbezirksübergreifend in einer Einrichtung aufgebaut werden und richtet sich zunächst an Kinder ab 3 Jahren. Später ist auch an entsprechende Betreuungsangebote für jüngere Kinder zu denken. Kinder aus den anderen Kindergartenbezirken, für die seitens der Eltern ein Bedarf glaubhaft gemacht werden kann, sind in dieser Einrichtung vorrangig aufzunehmen. Mittelfristig zeichnet sich bei zurückgehenden Zahlen für Kinder im Kindergartenalter ohnehin eine Veränderung der Kindergartenbezirke an. Aus logistischen Gründen bietet sich als Standort für die zur Diskussion stehenden Einrichtung im Zentralort an (Bahnanbindung für berufstätige Pendler/innen).
Eine Versorgung mit den entsprechenden Mahlzeiten ist zu gewährleisten, ggf. sind hierfür Kooperationspartner zu suchen. Entsprechend einem zu entwickelnden Betreuungskonzeptes sind außerdem Ruhemöglichkeiten für die Kinder bereit zu stellen. Um ein Auspendeln der berufstätigen Eltern zu ermöglichen, muss die Einrichtung von 6.30 Uhr durchgängig und ohne Schließung während der Ferien geöffnet sein. Die Entscheidung über die nachmittäglich/abendlichen Schließungszeiten wird u.a. nach Erstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine derartige Einrichtung/Gruppe in Abstimmung mit Eltern und pädagogischem Personal sowie Fachausschuss und Verwaltung zu fassen sein.
Dokumente: Ganztagskindergarten
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