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 |  |  |  | Kall, 23. Mai 2005 |
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1. In den gemeindeeigenen Kindergärten wird zum Anfang des neuen Kindergartenjahres eie Abfrage mit zusätzlichen Struktur- und Qualitätsmerkmalen durchgeführt, die eine bessere Nutzung personeller und baulicher Ressourcen sowie eine zielgenaue Förderung ermöglicht. Die unterschiedlichen Items sind in der Antragsbegründung der SPD ausgeführt und wird von der Verwaltung in systematischer Form erarbeitet und vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bedarfsanalyse vorzunehmen, um zu ermitteln, ob in einem gemeindeeigenen Kindergarten die Öffnungszeiten so verändert werden, damit eine zeitlich zuverlässige Betreuung dergestalt gewährleistet ist, dass Eltern eine Berufstätigkeit oder Aufnahme eines Hartz-IV-Arbeitsangebotes ermöglicht wird. Dabei hat die SPD nach den Ausführungen der Verwaltung eine Öffnung von 7.00 Uhr bis 18.00 (entsprechend den Gesetzesvorgaben im GTK)zunächst als ausreichend angesehen.
3. Die Verwaltung wird mit der ARGE weiter nach einer geeigneten Kraft Ausschau halten, die die Sprachförderung im Kindergarten verankert. Dieses Vorgehen ist nach den Ausführungen von Karl Vermöhlen haushaltstechnisch zumindest kostenneutral, da der Gemeinde für eine 1-Euro-Kraft vom Bund monatlich 500,- Euro überwiesen wird, sie davon aber nur rund 200,- Euro an den/die Arbeitsgelegeneheitennehmer/in weiter reichen muss. Insofern wäre eine Ablehnung des Begehrens allein aus Kostengründen - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - argumentativ nicht nachvollziehbar.
Dokumente: Offizieller Kommentar zu Kindergartenöffnngszeiten
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