 |  |
 |  |  |  | Kreis Euskirchen, 22. November 2006 |
 |
 |
 |
 |
Kreis Euskirchen - Nils ist 21 Jahre alt. Der Euskirchener leidet seit dem vierten Lebensjahr unter einer „schweren geistigen Störung“, die dazu führt, dass der junge Mann rund um die Uhr beaufsichtigt und gepflegt werden muss. Das ist einer fachmedizinischen Begutachtung zu entnehmen, die auch den Behörden vorliegt.
Inzwischen besucht der junge Mann die Nordeifelwerkstätten, und das führt zu einer deutlichen finanziellen Verschlechterung für die Familie. Die Kreisverwaltung tut nämlich so, als sei Nils durch den Wechsel in den Status eines Arbeitssuchenden gewechselt. Aus Sicht des Kreises hat die Änderung den Vorteil, dass nun die Arbeitsagentur für den Unterhalt des Behinderten zuständig wurde.
Die verwitwete Mutter von Nils ist ebenfalls betroffen. Sie geriet durch die Änderung in die Sozialhilfe, die als Darlehen gewährt wird und später zurückgezahlt werden muss. Da Nils und seiner Mutter die Einkünfte aus der ab dem 18. Lebensjahr zu gewährenden, tatsächlich aber nicht gezahlten „Grundsicherung“ fehlen, musste die Mutter aus rechtlichen Gründen für sich und ihren Sohn Sozialhilfe nach SGB II als Darlehen beantragen.
Für den Fall, dass ihr Sohn weiterhin die Grundsicherung erhalten würde, wäre die monatliche Leistung 154 Euro höher als jetzt. Denn das Kindergeld darf bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden. Außerdem wären die Leistungen für ihren Sohn nicht zurückzuzahlen. In der Haushaltskasse von Mutter und Sohn fehlen also über 150 Euro im Monat.
Peter Hillebrand aus Bergisch Gladbach, ein engagierter Vertreter des Vorstandes der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde e. V.“, hat sich in diesem Fall schon die Finger wund geschrieben, bislang jedoch keine Änderung bewirken können. Auch dass der Stadt Euskirchen vorliegende Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin vom 13. Juli, in dem klar die Auffassung vertreten wird, dass für Nils aufgrund der vorliegenden Erwerbsunfähigkeit auch im Trainingsbereich der Werkstatt Grundsicherung zu zahlen ist, wird von der Stadt Euskirchen ignoriert, sagt Hillebrand.
Dabei klingen seine Vorwürfe durchaus happig: „Abschiebung von lebenslänglich arbeitsunfähigen Schwerstbehinderten in die Arbeitslosenhilfe“, überschrieb Hillebrand die Dokumentensammlung, in der er die Presse auf die Problematik aufmerksam macht. Nach Hillebrands Einschätzung sind bis zu 30 Behinderte im Kreis Euskirchen von dieser Regelung betroffen. Viele davon hätten keinen Antrag gestellt, weil sie kein Darlehen gewährt haben wollen oder das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Diese 30 Behinderten haben jedoch einen Anspruch auf Grundsicherung ohne Darlehensgewährung, da in fast allen Fällen das zu versteuernde Einkommen der Eltern jährlich unter der Grenze von 100 000 Euro liegt.
Diese Regelung, die laut Hillebrand in der Region nur im Kreis Euskirchen so getroffen wurde, resultiert aus den „Anweisungen der Richtlinienkommission SGB XII des Kreises Euskirchen an die Städte und Gemeinden des Kreises“. Im Ergebnisprotokoll der Sitzung vom 27. Juni 2005 heißt es: „Befindet sich ein Hilfeempfänger / Hilfesuchender im Trainingsbereich der Nordeifelwerkstätten, ist grundsätzlich Erwerbsfähigkeit zu unterstellen.“
Die Kreisverwaltung beharrte auch gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf ihrem bisherigen Rechtsstandpunkt. Der zuständige Geschäftsbereichsleiter Wilfried Rupperath: „Nils durchläuft in den Nordeifelwerkstätten (NEW) den Berufsbildungsbereich. Für solche Leistungen in Werkstätten ist die Agentur für Arbeit zuständig.“ Die Agentur zahle sowohl die Maßnahme in der NEW als auch Leistungen an den Behinderten. In diesem Fall bildeten Mutter und Sohn rechtlich eine „Bedarfsgemeinschaft“, deren finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam geprüft werde. Dadurch bekomme nun die Mutter mehr Unterstützung als vorher.
An Nils' Beispiel will Hillebrand nun exemplarisch bei den zuständigen Stellen deutlich machen, dass die Verschiebung der Unterstützung von Behinderten auf die Arbeitslosenkasse so nicht haltbar sei. Unter anderem wies er den Präsidenten der Bundesagentur für Arbeit auf das Problem in Euskirchen hin. Entgegen einer klaren Durchführungsanweisung der Agentur würden Landräte und Bürgermeister „Richtlinien erlassen, wonach Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie ohne jeden Zweifel auf Dauer erwerbsunfähig sind, Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.“
Auch den Grund für diese Entscheidung von Kreisen und Großstädten macht Hillebrand deutlich: „Die große Kostenersparnis.“ Laut Hillebrand hat nun die Zentrale der Bundesagentur in Nürnberg die zuständige Brühler Filiale der Agentur für Arbeit gebeten, die umstrittene „Lex Euskirchen“ zu prüfen.
Links: Unsozial: Kreis Euskirchen drängt behinderte in Sozialhilfe ab Kreis Euskirchen drängt Behinderte in Sozialhilfe ab
|  | Drucken ...
|  |  |  |
|  |  |  |  |
|  | |