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 |  |  |  | Berlin, 23. Dezember 2006 |
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Als einen "großen Fortschritt für junge Familien" bezeichnete Bärbel Dieckmann das SPD-Projekt des Elterngeldes, das nach beharrlicher Vorarbeit der ehemaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmidt auch in der Union Zustimmung fand und von der Großen Koalition umgesetzt wurde. Mit dem Elterngeld könnten nun Familien ohne große finanzielle Einschränkungen im ersten Jahr ihr Kind betreuen. Dazu müssten nun aber mehr Betreuungsplätze geschaffen werden und Unternehmen ihre Arbeitszeiten besser an die Bedürfnisse der Familien anpassen, forderte die stellvertretende SPD-Vorsitzende im Gespräch mit der Berliner Zeitung (Freitagsausgabe vom 22.12.2006). Paare würden sich ihren Kinderwunsch am ehesten erfüllen, wenn sie wüssten, dass nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes ausreichend Kitaplätze mit qualifiziertem Personal und flexiblen Öffnungszeiten zur Verfügung stünden.
Dieckmann betonte, dass die Kommunen in diesem Bereich in den vergangenen Jahren viel getan hätten, aber der Bedarf - insbesondere in Westdeutschland - noch nicht abgedeckt sei. Da es durch das Eltergeld verstärkt Mütter und Väter geben werde, die vom ersten Geburtstag ihres Kindes an eine Betreuung bräuchten, plädiert die Bonner Oberbürgermeisterin für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz für alle Kinder ab einem Jahr. "Wir müssen ein bedarfsgerechtes Angebot für alle Kinder schaffen, die den Kindergarten besuchen wollen", betonte Dieckmann. Dabei sollten sowohl Betreuungseinrichtungen als auch Tagesmütter gefördert werden.
Neben dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz gelte es, die Kindergärten als Teil des Bildungssystems gebührenfrei zu machen. "Wir lehnen Gebühren für das Erststudium ab, da ist es konsequent, auch die Kindergärten gebührenfrei zu machen", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende. Zunächst müsse man aber mehr Betreuungsangebote schaffen.
Zurzeit gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte nur für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Krippenplatz für Kleinkinder besteht momentan noch nicht.
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