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 |  |  |  | Kall, 17. Januar 2007 |
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Die erste „Leitentscheidung“ der Landesregierung zu Vogelsang im Dezember war nichts weiter als eine positive Willensbekundung, ein Signal an die Region. Wesentliche finanzielle Zusagen waren damit offenbar nicht verbunden. Und schon gar keine Signale, dass die Landesregierung die Pläne des Münchner Büros Müller-Rieger und den bis heute gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen „Masterplan“ durchwinken wird. Das geht auch aus einem Schreiben hervor, das Wirtschaftsministerin Christa Thoben, bei der Landesregierung in Sachen Vogelsang federführend, dieser Tage an die CDU-Landtagsabgeordneten der Region geschickt hat. Zuvor hatten Clemens Pick, Rolf Seel und Axel Wirtz der Ministerin Anfang Dezember ihre Sorgen bezüglich der ausstehenden Leitentscheidung mitgeteilt.
Die CDU-Parlamentarier hatten ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass eine erneute Bewertung des Müller-Rieger-Gutachtens und eine Leitentscheidung in zwei Schritten negative Folgen für den laufenden Konversionsprozess hätten.
Thoben weist in ihrer Antwort darauf hin, dass „wir mit Fördergeld sehr verantwortungsvoll umgehen müssen. Aus diesen Gründen muss, auch wenn ein breiter regionaler Konsens über die Ziele dieses Gutachtens und der anschließenden Masterplanung besteht, doch eine Überprüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen durch die Landesregierung möglich sein.“
Zielvorstellung des CDU-FDP-geführten Kabinetts sei die Entwicklung finanziell angemessener Projekte, „die sich mit überschaubarer Unterstützung von Land, Bund und Region dauerhaft selbst tragen können“.
Thoben weiter mit unverkennbar kritischem Unterton: „Gestatten Sie mir den Hinweis, dass die Überprüfung der vorgeschlagenen Projekte auch schon deswegen erforderlich ist, weil sie noch nicht die für eine Zuwendung erforderliche kalkulierte Schärfe aufweisen.“
Auch seien die Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie noch nicht weit genug gediehen: „Infrastrukturzuwendungen sind rechtlich im Übrigen erst dann möglich, wenn der Eigentümer der Grundstücks, auf dem mit der Förderung etwas realisiert werden soll, dieses auch genehmigt.“ Daher müssten vor einer Leitentscheidung, die mit konkreten finanziellen Zusagen verbunden wäre, erst mit dem Eigentümer, in diesem Falle dem Bund, konkrete Vereinbarungen über diese Ziele und auch über die Finanzierungsmöglichkeiten getroffen werden.
Der von den drei Landtagsabgeordneten gezogenen Schlussfolgerung, der Bund werde einen Strategiewechsel vollziehen, kann die Ministerin nicht folgen: „Die Handlungsmaxime des Bundes beim Projekt Vogelsang waren schon immer klare Renditeerwartungen. Sie werden es, wie jüngste Gespräche gezeigt haben, auch bleiben.“ Der Bund werde nur dann von dieser Position abrücken, wenn ein Dritter die Liegenschaft „ohne Wenn und Aber übernimmt“.
Angesichts dieser Position des Bundes sei es geradezu notwendig, von Anfang an mit ihm auszuloten, welche Projekte möglich und vordringlich sein können. „Das Ergebnis dieser Gespräche wird dann Gegenstand einer zweiten Leitentscheidung der Landesregierung sein.“
Links: F.A. Heinen im Stadt-Anzeiger: Kreis hat Hausaufgaben nicht gemacht!
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