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Pressemitteilung:
11. Juni 2007
Britta Altenkamp: Minister Laschet rechnet auch bei Erzieherstellen falsch

"Seriöses Rechnen ist nicht die Stärke von Familienminister Laschet. Er versucht den Anschein zu erwecken, mit dem neuen Kindergartengesetz Kibiz würden bis 2010 rund 7.400 zusätzliche Vollzeitstellen für Erzieher geschaffen. Doch die von ihm selbst in Auftrag gegebenen Berechnungen der Unternehmensberatung Kienbaum entlarven, dass Minister Laschet Äpfel mit Birnen vergleicht. Nach den Zahlen gibt es zurzeit 54.549 Vollzeitkräfte. 2010 werden es 57.792 sein. Also nur ein Anstieg um gut 3200 Stellen. Die Differenz entsteht dadurch, dass Minister Laschet unterstellt, es hätte nach dem alten Kindergartengesetz nur einen Personalabbau gegeben und keinen Ausbau der U3-Betreuung. Das ist unseriöse Zahlendreherei. Durch diese Trickserei versucht die schwarz-gelbe Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie hätte den U3-Ausbau erfunden. Fakt ist aber, dass es so oder so zu einem Ausbau gekommen wäre.", kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Britta Altenkamp.

Sie erinnerte daran, dass Laschet die Finanzmittel für die Kinderbetreuung systematisch schön zu rechnen versuche: "Seit dem Jahr 2006 hat die Regierung Rüttgers 156,9 Millionen Euro bei den Kindergärten eingespart, die nun jedes Jahr fehlen. 2008 verspricht Minister Laschet, 100 Millionen Euro wieder draufzulegen. Davon gehen aber 84 Millionen Euro zur Absenkung des kirchlichen Trägeranteils ab. Und davon sollen eine bessere Betreuung und Tausende neuer Krippenplätze finanziert werden? In Wahrheit bleibt also unter dem Strich ein dickes Minus." Auch die angekündigte Aufstockung um zehn Millionen Euro ändere nichts daran, dass Kibiz ein Spargesetz bleibe.
Auch die Behauptung Laschets, durch das neue Gesetz würde das Personal in der Tagespflege in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht, sei Mumpitz, kritisierte Altenkamp: "Die Personen, die in der Vergangenheit durch die Jugendämter vermittelt worden sind, waren immer schon sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Neu ist lediglich der Umstand, dass die über Jahre bewährte Praxis der kommunalen Jugendämter nun im Gesetz steht."

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