Wegen der Regelung in Nordrhein-Westfalen beschwerten sich eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP). Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober ließen die Karlsruher Richter große Zweifel durchblicken.
Die NRW-Regelung enthalte keine Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden, heißt es in dem Urteil. Bei der Online-Durchsuchung bestehe die "Gefahr, dass Daten höchstpersönlichen Inhalts erhoben werden". Solche Daten müssten unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden.
Die Vorschrift verstößt aus Sicht der Richter auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die Bestimmung lasse "nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu. Ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutverletzungen". Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.