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Pressemitteilung:
27. Februar 2008
Karsten Rudolph: Bundesverfassungsgericht gibt SPD Recht - Schlampiges Gesetz von Innenminister auf ganzer Linie gescheitert

Als peinliche Niederlage für die Landesregierung hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet, wonach die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geltende Regelung zu Online-Durchsuchungen grundgesetzwidrig und damit nichtig ist. Rudolph: "Das Bundesverfassungsgesetz hat unsere massive Kritik an der von der Landesregierung verabschiedeten Regelung zu Online-Durchsuchungen auf ganzer Linie bestätigt. Innenminister Wolf hat mit seinem schlampigen Gesetz sein Waterloo erlebt." Er erinnerte daran, dass dies bereits die dritte krachende Ohrfeige der Landesregierung von Ministerpräsident Rüttgers vor einem Verfassungsgericht gewesen sei.



"Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, wie handwerklich stümperhaft Innenminister Wolf die Online-Durchsuchung geregelt hat. Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz entspricht in keinem Punkt den vom Verfassungsgericht formulierten rechtsstaatlichen Ansprüchen. Warnende Stimmen gab es genug. Für einen NRW-Verfassungsminister, der von seinem eigenen Parteifreund Gerhart Baum auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt werden muss, stellt sich die Frage, ob er für sein Ministeramt geeignet ist", betonte der innenpolitische Experte der SPD.



Rudolph begrüßte es ausdrücklich, dass die Verfassungsrichter sehr hohe Hürden zu Online-Durchsuchungen gesetzt hätten: "Nach diesem Urteil ist eine rechtsstaatlich effektive Bekämpfung des Terrorismus möglich, wenn die formulierten Grundsätze beachtet werden. Die SPD-Fraktion ist auf dieser Grundlage bereit, eine verfassungsmäßig saubere Regelung für die nordrhein-westfälische Polizei zu vereinbaren. Wir haben uns stets offen gezeigt, Online-Durchsuchungen unter sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen zu ermöglichen. Unsere Kritik richtete sich gegen die dilettantische Umsetzung des Innenministers."



Die SPD-Fraktion hat bereits für die morgige Sitzung des Innenausschusses einen Bericht der Landesregierung zu den Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil angemeldet.

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