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 |  |  |  | Kall, 03. Juni 2008
 |  | | SPD: Rückenwind bei Schule und Studium
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|  |  | Wiesbaden (ap/ddp) - Als erstes Bundesland hat Hessen die umstrittenen allgemeinen Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen wieder abgeschafft. Der hessische Landtag beschloss ein entsprechendes Gesetz am Dienstagabend mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei. CDU und FDP stimmten dagegen.
Im gleichen Zuge wurden auch die Langzeitstudiengebühren abgeschafft, die bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit fällig werden. Die Änderungen werden zum kommenden Wintersemester wirksam. Das Gesetz legt fest, dass die Hochschulen die mit der Abschaffung der Gebühren verbundenen Einnahmeausfälle von 92 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen. Über die Vergabe dieser Mittel soll an jeder Hochschule eine Kommission entscheiden, an der die Studenten zur Hälfte beteiligt sind.
"Wir halten den eingeschlagenen Weg für falsch"
Die geschäftsführende Landesregierung kritisierte das Gesetz. "Wir halten den eingeschlagenen Weg für falsch", sagte die kommissarische Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger (CDU). Die Studiengebühren hätten in Hessen nicht zu einem Rückgang der Zahl der Studierenden geführt. Vielmehr hätten die zusätzlichen Einnahmen die Situation an den Hochschulen verbessert. Kontraproduktiv sei vor allem die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren.
CDU und FDP kritisierten am Dienstag noch einmal das Aus für die Studiengebühren. Die FDP sprach von einer "Rolle rückwärts" in der Hochschulpolitik. Die CDU warnte vor einer "massiven Verschlechterung" der Studienbedingungen. Hessens Hochschulen drohten jetzt von Studieninteressierten aus anderen Bundesländern überrannt zu werden. Kritik kam auch aus der Wirtschaft. Mit der Abschaffung der Gebühren werde das "entscheidende Instrument zur Sicherung der Qualität der Lehre" an den Unis zerstört, hieß es von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.
Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit Dagegen sprach die hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti von einem Schritt zu mehr Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit. Die Ausgrenzung sozial schwacher Schichten an den Hochschulen habe damit ein Ende. Durch den Beschluss, die bei Wegfall der Gebühren fehlenden Mittel aus dem Haushalt zu ersetzen, hätten die Hochschulen auch in Zukunft ausreichend Geld zur Verfügung.
Die Linken-Abgeordnete Janine Wissler sagte, der Beschluss des hessischen Landtags müsse Startschuss sein für die Abschaffung von Studiengebühren auch in den übrigen Bundesländern. Dagegen sprach der hessische FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn von einem unsozialen und ungerechten Gesetz. Nun müssten wieder Arbeiter und Handwerker mit ihren Steuergeldern die kostenlose Ausbildung von Akademikern finanzieren.
Die CDU hatte die Studienbeiträge im Oktober 2006 mit ihrer damals noch absoluten Mehrheit im Landtag beschlossen. Der damalige Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) hatte die Gebühren als notwendig bezeichnet, um die Studienbedingungen an den Hochschulen verbessern zu können. Dem Beschluss vorausgegangen waren monatelange Proteste der Studierenden. Zu Tausenden waren sie immer wieder auf die Straße gegangen - jedoch ohne Erfolg. Jetzt muss die nur noch geschäftsführend im Amt befindliche CDU-Landesregierung den Beschluss zur Abschaffung der Gebühren umsetzen.
Zentrales Wahlversprechen SPD und Grüne betonten, mit der Abschaffung der Gebühren ein zentrales Versprechen aus dem Landtagswahlkampf einzulösen. Beide Parteien wie auch die Linke halten die Studienbeiträge für unsozial und verfassungswidrig. Vor dem hessischen Verfassungsgericht, dem Staatsgerichtshof, hatten sie 2007 Klage eingereicht, zusammen mit über 70 000 Protestunterschriften von Studenten, Elterninitiativen und Gewerkschaften.
Die Studiengebührengegner beriefen sich bei ihrer Klage auf Artikel 59 der Landesverfassung. Dieser besagt, dass jegliche Schulbesuche in Hessen unentgeltlich sein sollen. Ausnahmen sind demnach nur gestattet, wenn es die wirtschaftliche Situation der Schüler gestatte. Am Mittwoch kommender Woche will das Verfassungsgericht nun verkünden, ob der Artikel tatsächlich verletzt wurde.
Eine Rückerstattung der seit Herbst 2007 von den Studenten bereits gezahlten Gebühren ist in dem rot-grünen Gesetz zur Abschaffung der Gebühren indes nicht vorgesehen. Eine Rückzahlung kann nur verlangt werden, wenn die Gebühren als verfassungswidrig deklariert werden. Hierüber wird der hessische Staatsgerichtshof in einer Woche entscheiden.
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