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 |  |  |  | Kall, 24. August 2008
 |  | | Erhard Sohn will Abhilfe bei Bleibachüberschwemmungen in Scheven
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|  |  | In Teilen des Baches sind Halbschalen verlegt. Hier fließt das Wasser ohne Probleme ab. Es sei denn, die Rohrdurchlässe werden in diesem Bereich durch schwimmende Bretter, Äste und Steine versperrt.
Wie Erhard Sohn in seinem Antrag schreibt, wurde im oberen Bereich das Bett des Bleibaches bis hinauf zur Gärtnerei Schaar mit dickeren Steinen ausgelegt. Diese haben sich aber teilweise wieder gelöst. Bei starkem Regen werden die Steine ins Unterdorf gespült und verstopfen dort wieder die Durchlässe.
Ähnliches geschieht durch abgebrochene Uferbefestigungen und Uferbereiche. Diese werden schon bei normalen Regenfällen den Bach hinunter gespült. Dabei komme es bei stärkerem Regen immer wieder vor, so Sohn, dass das Wasser in der Klausentalstraße im Bereich der Brücke sich so sehr staue, dass es die Straße überschwemmt. „Bei Peter Schumacher stand das Wasser sogar schon im Haus, die Feuerwehr musste kommen.“
Erhard Sohn beklagt sich bei der Verwaltung, dass keine Renovierungsarbeiten zur Behebung der Misere durchgeführt worden seien. Auch ein vom Rat beschlossener Rückstau in Höhe der Gärtnerei Schaar sei bislang unterblieben.
Erhard Sohn schlägt jetzt vor, nach Absprache mit der Wasserbehörde das gesamte Bachbett mit Halbschalen auszukleiden. Die Maßnahme könne über zwei oder drei Jahre gestreckt werden. Als Sofortmaßnahme soll auf jeden Fall eine Bachsäuberung durchgeführt werden. Sohn regt weiter an, in gewissen Abständen Auffanggitter von 30 bis 50 Zentimeter Höhe im unbefestigten Bachbereich anzubringen, damit die Durchlässe sich nicht immer wieder zusetzen.
Die Kaller Verwaltung hat sich schlau gemacht. Die Auffanggitter sollen Ende des Monats eingesetzt werden. Der Rückstau an der Gärtnerei Schaar ist für Ende September versprochen. Bürgermeister Radermacher vertritt aber die Auffassung, dass der Einbau von Halbschalen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft widerspricht. Darin fordert der Gesetzgeber, dass alle natürlichen Gewässer bis 2015 einen guten ökologischen Zustand erreichen.
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