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 |  |  |  | Kall, 29. August 2008
 |  | | Erhard Sohn vertrat die SPD-Fraktion in der "Abwasserkommission"
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|  |  | Kall - Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster vom Dezember 2007 verpflichtet die Kommunen zur neuen Berechnung der Wassergebühren. Das OVG verwarf die bis dato gültige Einheitsgebühr, ermittelt nach dem Kubikmeter-Verbrauch an Frischwasser. Sie betrug in Kall bisher je Kubikmeter (cbm) fünf Euro zuzüglich einer Grundgebühr von 40 Euro je Grundstücksanschluss. Jetzt muss die Gemeinde getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser erheben.
Die Gebühr für Schmutzwasser wird nun nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der Abwasseranlage von den geschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. private Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) gewonnene Wassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweislich verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Der Vergangenheit angehört die Grundgebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers. Als Berechnungsgrundlage des Niederschlagswassers gilt fortan die Quadratmeterzahl (qm) der bebauten bzw. überbauten und / oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die neue Satzung stützt sich auf den Gebührenhaushalt von 3 147 376,17 Euro in 2008 als Grundlage der künftigen Kostenbemessung. Diese Kosten resultieren aus einem Anteil von 58,71 % Schmutzwasser und 41,29 % Niederschlagswasser. Daraus abgeleitet ergeben sich künftig Kosten für das Schmutzwasser (nach dem Verbrauch des Frischwassers) von 3,84 Euro / cbm. Für das Niederschlagswasser berechnet die Gemeinde jetzt 0,88 Euro / qm.
Die neue Gebührensatzung passierte den Haupt- und Finanzausschuss des Rats mit lediglich einer Enthaltung ohne Gegenstimme. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
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