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Pressespiegel:
Kall, 18. Februar 2009
Stadtanzeiger-Kommentar: Die Landesregierung gibt ein erbärmliches Bild ab. "
Trickserei um Wahltermin in NRW geht weiter - zu Lasten der BürgerInnen
Nun soll es einen Extrawahltermin am 30. August geben

Wende verboten!
Nun auch vor dem Verdassungsgericht gescheitet: Schwarz-gelbe Sackgasse
Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den zuständigen Innenminister Ingo Wolf (FDP), aber auch ein Tracht Prügel für die in Düsseldorf regierende CDU / FDP-Koalition von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU). Dass die Münsteraner Verfassungsrichter den vorgezogenen Termin für die Kommunalwahl 2009 für verfassungswidrig erklärt haben, zeigt einer Politik Grenzen auf, die allzu selbstherrlich und willkürlich mit dem Souverän, den Wählern, umspringt.

Selbstherrlich, weil die jung-forschen Generalsekretäre von CDU und FDP, Hendrik Wüst und Christian Lindner, ihre Kalkulation des Wahltermins am purem politischen Eigennutz ihrer Parteien ausrichteten: Die niedrige Wahlbeteiligung bei Europawahlen nutzt gemäß jahrelangen Erfahrungen traditionell eher der FDP, während eine höhere Wahlbeteiligung - wie sie bei der Wahl zum Bundestag die Regel ist - eher der SPD zu Gute käme; was es zu verhindern galt. Willkürlich, weil die Vorverlegung der Wahl um ganze vier Monate kaum plausibel und auch nach Ansicht der Verfassungsrichter wirklichkeitsfern wäre.

Denn nach dem ursprünglichen Plan der Koalition hätten die neu gewählten Bürgermeister und Landräte, Gemeinderäte und Kreistage 20 Wochen lang den weiter amtierenden Amtsvorgängern beim Handeln zusehen müssen. Einen solchen Zwiespalt an Legitimation mochten die Verfassungsrichter nicht hinnehmen. Dennoch zogen sie mit einem Zeitrahmen von maximal drei Monaten rund um das Ende eine Wahlperiode immer noch weite Grenzen für die Festsetzung eines Wahltermins.
Tag der Bundestagswahl drängt sich auf

Bis zum 20. Oktober sind die gegenwärtigen Räte und Bürgermeister noch gewählt. Der Tag der Bundestagswahl am 27. September drängt sich eigentlich auf, zumal die Koalition in der Vergangenheit bei der Bündelung von Wahlterminen immer damit argumentiert hat, so würden Kosten gespart und die ohnehin wahlmüden Bürger mit einem Urnengang weniger strapaziert. So einleuchtend das klingt, so wenig hält sich die Landesregierung selbst daran. Sie beharrt unbeirrt auf einem separaten Wahltermin, nun also am 30. August.

Was interessiert uns das Geschwätz von gestern, wenn die gegenteilige Argumentation heute viel besser passt? „Nach Belieben wird's getrieben“, scheint das erbarmungslos flexible Arbeitsmotto dieser Koalition zu sein.

Wenn sich Innenminister Wolf, der es selbst nicht für nötig hielt, seine Entscheidung vor dem Verfassungsgericht in Münster zu rechtfertigen, die Hände nun in Unschuld wäscht und jede Verantwortung für das Münsteraner Urteil unter Verweis auf seine Mittäter von sich weist, hat er damit erneut mangelnde Kompetenz in seiner Amtsführung unter Beweis gestellt.

Wolf ist angezählt. Das Scheitern des Kommunalwahltermins ist nicht seine erste dicke Pleite im Amt und wird nicht die letzte sein. Sein Rücktritt als „Verfassungsminister“ in NRW ist fällig. Sollte er nicht erfolgen, sollte Rüttgers nicht alsbald eine Kabinettsumbildung durchsetzen, liegt das einzig daran, dass Rüttgers selbst und die Koalitionsspitzen in die Fehlentscheidung zum Wahltermin eingebunden waren. So geht die Trickserei also weiter. Damit gibt die Landesregierung ein erbärmliches Bild ab.

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