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 |  |  |  | Kall, 26. Mai 2011
 |  | | Erhard Sohn, SPD-Fraktionschef, setzt sich für solidarische Lösung ein
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|  |  | | Hier geht es um das Geld der kleinen Hausbesitzer - SPD und FDP wollen hohe Rechnungen für Undichtigkeiten vermeiden
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|  |  | Hier - wie überall in Nordrhein-Westfalen - beschäftigt das Thema Dichtigkeitsprüfung derzeit die Gemüter. Allerdings endet in Kall die Zuständigkeit des Privatmanns für den Kanalhausanschluss nicht an der Grundstücksgrenze, sondern sie geht bis zur Straßenmitte. Undichte Kanalanschlüsse können da ganz schnell ins Geld gehen - und das auch noch unverschuldet: Sorgt etwa reger Lkw- oder Baustellenverkehr für Schäden am Kanalnetz, können Anlieger zur Kasse gebeten werden, obwohl sie dafür gar nicht verantwortlich sind.
SPD und FDP votieren deshalb seit einiger Zeit dafür, den Bürgern zu empfehlen, die im öffentlichen Bereich liegenden Kanalanschlüsse, deren Kosten die Hausbesitzer ja in der Vergangenheit einmal getragen haben, kostenlos an die Gemeinde zurückzugeben. Im Gegenzug könnten dann die Belastungen für Dichtigkeitsprüfungen und daraus resultierende Reparaturen über den Gebührenhaushalt auf alle Schultern verteilt werden. Besitzer älterer Kanalanschlüsse würden vermutlich davon profitieren, wer allerdings erst vor kurzem noch einen Anschluss hat bauen lassen, eher nicht, weil der wahrscheinlich noch längere Zeit hält.
Die Sache ist noch wesentlich komplizierter, als es das Thema auf den ersten Blick erwarten lässt. Denn niemand weiß bislang, wie hoch der gemeindliche Abwasserhaushalt durch erforderlich werdende Reparaturkosten belastet wird, wenn die Vorstellungen von SPD und FDP greifen sollten. Neue Satzung muss bis zum Jahresende her
„Zuerst brauchen wir eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Leitungen“, sagte daher Toni Mießeler (CDU) im Hauptausschuss. Auch die Verwaltung fordert, dass zumindest stichprobenartig Befahrungen bei Altkanälen durchgeführt werden, um in Erfahrung zu bringen, worauf man sich da eigentlich einlässt.
Doch genau vor einer solchen, eigentlich vernünftigen Kostenabschätzung warnte FDP-Chef Dr. Manfred Wolter: „Undichte Leitungen sind unverzüglich in Stand zu setzen.“ Auf diese Weise könnten ganz schnell etliche kostenpflichtige Reparaturen notwendig werden.
Doch damit nicht genug. Gleichzeitig steht die Gemeinde unter Zeitdruck. Denn bis zum Jahreswechsel muss eine neue Entwässerungssatzung beschlossen werden, die auch Details über die durchzuführenden Dichtigkeitsprüfungen enthält. Nur dann können Dichtigkeitsprüfungen und Reparaturen auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2023 gestreckt werden. Ansonsten müssen alle Maßnahmen bereits bis zum Jahr 2015 durchgeführt werden.
In der Arbeitsgruppe Abwasser soll nun ein Schreiben abgefasst werden, mit dem die Bereitschaft der Hausbesitzer ausgelotet werden soll, die im öffentlichen Bereich liegenden Kanalanschlüsse an die Gemeinde zurückzugeben und damit auch für diesen Bereich aller Verpflichtungen enthoben zu sein. Wie sich die Bürger entscheiden werden, steht allerdings noch in den Sternen. Und wenn sich nur ein Teil der Hausbesitzer quer stellt, stellt sich erneut die Frage, wie die Kosten in einem solchen Fall verteilt werden sollen.
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